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Das Ergebnis der Evaluierungskommission
Die Arbeit der Evaluierungskommission unter der Leitung des früheren Verfassungsgerichtshofspräsidenten Ludwig Adamovich im Fall Kampusch ist die Grundlage für die überraschende Entscheidung. Auf Basis des Abschlussberichtes der Kommission sei sie zu der Entscheidung gelangt, "dass diesen Fragen weiter nachgegangen werden soll", erläuterte Berger, die dabei die ausschließlichen Erhebungen in konkreten Punkten betonte. Man wolle "sehr gezielt" vorgehen und nicht alles noch einmal überprüfen.

Fehler bei Ermittlungen
Natascha Kampusch selbst hofft vor allem auf eine Aufklärung etwaiger Fehler bei den früheren Ermittlungen. "Gleichzeitig muss die Wiederaufnahme meines Falles aber auch dazu genutzt werden, die Ursachen des Versagens der Ermittlungsbehörden zu beleuchten", so die 20-Jährige. Knapp nach der Entführung habe es bereits ganz konkrete Informationen über ihren Entführer Wolfgang Priklopil gegeben. "Diesen Hinweisen wurde aber meines Erachtens nicht mit der gebotenen Professionalität nachgegangen", kritisierte Kampusch.

Im Justiz- und Innenministerium werden bereits Vorbereitungen für den Beginn der Erhebungen getroffen. Es habe schon seit längerem Gespräche mit dem Justizressort gegeben, basierend auf einem entsprechenden Wunsch des Innenministeriums gebe es nun weitere Ermittlungen, so Iris Müller-Guttenbrunn, Sprecherin von Innenministerin Maria Fekter. "Der Ermittlungsauftrag ist noch nicht da, von diesem hängt aber auch der Personaleinsatz ab."

Zweiter Entführer?
Der genaue Gegenstand der Ermittlungen sei Sache der Staatsanwaltschaft, betonte die Sprecherin. Grundsätzlich gehe es um "zusätzliche Ermittlungsaufträge". Dem Vernehmen nach dürfte unter anderem der Zeugenaussage einer - bei der Entführung von Natascha Kampusch im März 1998 - Zwölfjährigen nachgegangen werden. Sie berichtete stets von einem zweiten Entführer. Auch die Rolle eines Immobilienhändlers, der widersprüchliche Aussagen gemacht hatte, könnte untersucht werden.

"Es wird derzeit an einem konkreten Ermittlungsauftrag gearbeitet", erklärte Justizministerin Berger. Laut ihrem Sprecher, Thomas Geiblinger, ist eine ergänzende Strafanzeige aus dem Innenministerium eingelangt, diese wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. "Wir haben eine Sachverhaltsdarstellung bekommen", hieß es dort am Freitagnachmittag. Diese werde nun über das Wochenende geprüft, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch.

Schadenersatz "nicht abgehakt"
Neuen Nährboden gibt das Öffnen der Akte Kampusch möglichen Ansprüchen auf Schadenersatz. "Das ist noch nicht abgehakt", so Kampusch-Anwalt Gerald Ganzger. Man werde die Ermittlungen nun einmal beobachten. "Natascha Kampusch persönlich hat keine eigene Wahrnehmung zu einem Mittäter", so der Jurist zur nun neuerlich diskutierten Mehrtätertheorie. "Ob es jemanden gab, der im Hintergrund mitgeholfen oder am Verlies mitgearbeitet hat, kann sie nicht wissen." Zu den bevorstehenden Ermittlungen können Natascha Kampusch daher "wenig bis gar nichts beitragen".

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02.01.12   15:53

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